
ANGEBOTE: Die Angebote von RKR Studienreisen sind freibleibend.
ANMELDUNG: Der Reisevertrag kommt zustande, wenn die Buchung und der Reisepreis schriftlich
bestätigt sind.
LEISTUNGEN UND PREISE: Leistungen und Preise entsprechen den Angaben der Reisebesch-
reibung. Evtl. Änderungen des Reiseplans werden allen Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.
Etwaige Programm- oder Preisänderungen, hervorgerufen durch unvorhergesehene Ereignisse(z. B.
Erhöhung von Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren oder Wechselkursänderungen) oder
höhere Gewalt, behalten wir uns vor. Die Erhöhung des Reisepreises kann nur bis zum 21. Tag vor
dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine Preiserhöhung wird unverzüglich nach
Kenntnisnahme des Preiserhöhungsgrundes mitteilen. Preiserhöhungen von mehr als 5 % des
Reisepreises berechtigen den Angemeldeten zum Rücktritt. Ein Rücktritt aus oben genannten
Gründen muss spätestens 8 Tage nach Mitteilung bei RKR eingegangen sein.
FLUGREISEN: Die im Flugpreis enthaltenen Flughafensteuern und Sicherheitszuschläge sind vor-
behaltlich eventueller Erhöhungen bis zum Abflugtag. Es können auch zusätzlich Kerosinzuschläge
erhoben werden. Flugpreise, die von Air Berlin, HLX o. ä. angegeben werden, sind nur bis zu dem
jeweils genannten Stichtag verbindlich. Bei späteren Anfragen können höhere Preise anfallen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, SICHERUNGSSCHEIN: Bei Bestellung der Reise wird der in der Reise-
beschreibung genannte Anzahlungsbetrag fällig: die Anzahlung beträgt maximal 10 % des Reise-
preises, übersteigt jedoch nicht € 250. Der Restbetrag muss spätestens 28 Tage vor Reisebeginn
bei eingegangen sein. Bei einer kurzfristigen Anmeldung wird der gesamte Betrag sofort fällig.
Laut § 651 k BGB ist die Absicherung der Kundengelder für den Fall des Konkurses oder der
Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters gesetzlich vorgeschrieben. Der Sicherungsschein der
Insolvenzversicherung wird dem Kunden nach Eingang der Anzahlung mit der Reisebestätigung
durch RKR Studienreisen zugesandt. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden ohne Übernach-
tung und übersteigt der Reisepreis pro Person nicht € 75,- entfällt die Aushändigung eines
Sicherungsscheines.
RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN: Der Auftragsgeber kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Dafür kann RKR Studienreisen folgende Pauschalentschädigung verlangen:
bis 60 Tage vorher 10 %,
59–29 Tage vorher 30 %,
28–13 Tage vorher 60 %,
ab 14 Tage vorher 80 % der Reisekosten.
Bei Flugreisen:
bis 60 Tage vorher 10 %,
59–43 Tage vorher 30 %,
42–29 Tage vorher 40 %,
ab 28. Tag vorher 100 % des Reisepreises.
Tagestouren: bei Storno wird der gesamte Reisepreis fällig.
RKR Studienreisen empfiehlt den Abschluß einer Rücktrittskostenversicherung (Rücktrittskosten bei
Tagestouren sind nur im Jahrespaket abgesichert). Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach
Eingang der Reisebestätigung erfolgt sein. Darüber hinaus sind RKR Studienreisen auf Nachweis die
Kosten für bereits erbrachte Leistungen (z. B. Theaterkarten und Visabeschaffung) zu erstatten.
Zur Erstattung der Rücktrittskosten muss der Teilnehmer sofort nach Feststellen der Reise-
unfähigkeit fernmündlich, schriftlich oder per Fax informieren. Im Krankheitsfall muss spätestens
nach 5 Tagen ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG: RKR Studienreisen haftet dem Reiseteilnehmer gegenüber
für die ordnungsgemäße Erfüllung des geschlossenen Reisevertrags, d. h.
1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung,
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung von Leistungsträgern,
3. die Richtigkeit der in den Reisebeschreibungen aufgeführten Reisedienstleistungen,
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Wird eine Reiseleistung der gebuchten Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, ist der
Reisende berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Gewährleistungs ansprüche sind bis spätestens 1 Monat
nach Beendigung der Reise bei Studdienreisen geltend zu machen.
Später eingehende Ansprüche werden nicht anerkannt. Das postalische Risiko liegt beim Kunden.
Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß
§ 651 h BGB insgesamt auf maximal die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Beanstandungen müssen unverzüglich der Reiseleitung, dem Reiseveranstalter ( ) oder dem
Leistungsträger (z. B. Hotelier etc.) mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes
Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüch insoweit nicht zu.